4. Oktober 2010

Das Kooperationsverbot
von Bund und Ländern in Deutschland in der Bildung hört sich so an: »Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.« (Grundgesetz Artikel 91b Absatz 2) – sonst eben nicht! Klingt so harmlos – und ist für mich deshalb nachgerade verlogen.

Gemeinhin spricht man vom »Kooperationsverbot«, bitte googeln. So etwa in der amtlichen Antwort vom 15. 1. 2010: »Bundesregierung plant keine Initiative zur Aufhebung des Kooperationsverbotes«. Das Kooperationsverbot war 2006 durch die Föderalismusreform I eingeführt worden.

Ich weiß wohl, dass Bildung Länderaufgabe ist, nachdem im Dritten Reich alles zentralisiert war. Doch brauchen wir deshalb über fünfzig Jahre später immer noch 16 Kultusministerien und ein 17. in Berlin, dazu eine koordinierende Kultusminsterkonferenz?

Filz ist, wenn die Dinge so verwoben sind, dass sich keine Faser drin bewegen kann. Filz kann sehr schön aussehen (s. Bild). Ich bin es leid.

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